Rechtsprechung
BFH, 13.02.1998 - V B 25/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 1109
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…BFH-Beschlüsse vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240; vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). - BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96
Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter
Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Soweit der Kläger Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätte er innerhalb der Beschwerdefrist darlegen müssen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb er nicht selbst eine entsprechende Beweiserhebung beantragt hat oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, m. w. N.). - BFH, 31.08.1994 - II B 68/94
Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240; vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
- BFH, 27.01.1997 - V B 83/96
Voraussetzung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf …
Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Bei der Prüfung, ob und wodurch das FG das Verfahren vorschriftswidrig durchgeführt hat, ist von der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 27. Januar 1997 V B 83/96, BFH/NV 1997, 766, m. w. N.). - BFH, 26.04.1996 - III B 1/96
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Wie die angeblich nicht ausgewerteten Verkaufsaufträge der Betriebsstätte beschaffen waren, wer sie für den Kläger ausgeführt hat und weshalb dies für die Entscheidung des FG, nach dessen maßgeblicher Rechtsansicht schon eine Betriebsstätte nicht hatte festgestellt werden können, von Bedeutung hätte sein können, wird in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet (vgl. zu den Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831;… vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695). - BFH, 21.03.1996 - XI B 64/95
Erhebung einer Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt
Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Wie die angeblich nicht ausgewerteten Verkaufsaufträge der Betriebsstätte beschaffen waren, wer sie für den Kläger ausgeführt hat und weshalb dies für die Entscheidung des FG, nach dessen maßgeblicher Rechtsansicht schon eine Betriebsstätte nicht hatte festgestellt werden können, von Bedeutung hätte sein können, wird in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet (…vgl. zu den Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831; vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
- BFH, 11.07.2005 - X B 11/05
1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis
Denn für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des FG abhängige-- Frage lassen sich keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.; ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109). - BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06
NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen
Für die Sachverhaltswürdigung im Einzelfall lassen sich keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, und vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109). - BFH, 11.02.2009 - VI B 93/08
Private Fahrzeugnutzung - Entkräftung des Anscheinsbeweises bei 1%-Regelung - …
Im Übrigen wird die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis als entkräftet gilt, eine im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des FG abhängige Frage bleiben, für die sich kaum allgemeine Rechtsgrundsätze aufstellen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109;… in BFH/NV 2005, 1801). - BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
Keine Entkräftung des Anscheinsbeweis des Gegenteils bei bloßer Behauptung ein …
Auch wenn angenommen würde, die Kläger hätten damit die Frage aufgeworfen, unter welchen Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis entkräftet ist, wäre die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht schlüssig dargelegt, weil sich für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des Finanzgerichts (FG) abhängige-- Frage keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen lassen (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.; ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109). - BFH, 03.12.1999 - VIII B 124/97
Darlegungserfordernis - Anscheinsbeweis - Bescheiddatum - Absendetag - …
Dies gilt für den Streitfall insbesondere auch im Hinblick darauf, dass zum einen die Entscheidung, ob ein Sachverhalt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises aufklärbar ist, von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles abhängt, was im allgemeinen gegen eine grundsätzliche Bedeutung spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109), und dass zum anderen die Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar ist (…vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341).